Australien Visum „Working Holiday 417“

Generelles

Um ein Working Holiday Visum für Australien zu beantragen, müssen Sie einen Reisepass von einem der unten aufgeführten Länder haben:

Belgien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Großbritanien
Rep.Irland
Italien
Japan
Kanada
Südkorea
Malta
Niederlande
Norwegen
Schweden
Taiwan
Zypern

Bei Antragsstellung muß der Antragsteller außerhalb Australiens sein.

Weitere Bedingungen zur Erteilung eines Visums sind:

Weitere Bedingungen zur Erteilung eines Visums sind:

  • Alter nur zwischen 18 und 30 Jahren ( Antrag muß vor dem 31.Geburtstag gestellt worden sein). Außnahme Passinhaber der Rep. Iralnd und Kanada (Alter 18 bis 35 Jahre)
  • Keine eigenen Kinder
  • Einen Reisepass der ab Einreisedatum noch mindestens 15 Monate gültig ist
  • Antragsteller dürfen vorher nichtbereits auf einem Working Holiday Visum 417 oder 462 eingereist sein
  • Der Antragsteller muss AUD$ 5000,- nachweisen können bei Einreise plus Rück- oder Weiterflugkosten
  • Bitte aktuellen Kontoauszug als PDF Datei zusenden, woraus hervorgeht, dass mindestens EURO 5000,- auf dem Konto ist. Ohne dies wird Ihr Antrag von der Australian Immigration nicht angenommen.

Dieses Visum ermöglicht Ihnen sich 12 Monate in Australien aufzuhalten ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise. Arbeiten bei dem selben Arbeitgeber ist nur bis zu 6 Monate erlaubt. Ein Praktikum ist bis zu 6 Monate erlaubt. Ein Sprachkurs oder Studienkurs nur bis 4 Monate.

Bei Einreise in Australien sollten Sie folgende Visumsbedingungen nachweisen können gegenüber der Immigration am Flughafen :

  • dass Sie im Besitz von finanziellen Mittel sind von min. AUD$ 5000.- (ca.3000 Euro) am besten mit einem aktuellen Girokontoauszug (Konto muß auf Ihren Namen sein)
  • eine private langfristige Auslandsreisekrankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthaltes (Kopie der Versicherungspolice mitnehmen)
  • ein Rück-oder Weiterflugticket.  Oder genügend Mittel um ein Rückflugticket zu kaufen ( ca. Euro 1000.-)

Seit Juli 2002 werden Working Holiday Visas nur noch elektronisch erstellt. Das heißt konkret , dass Sie nach Erteilung Ihres Visums lediglich ein Bestätigungsbrief der DIMA (Dept.of Immigration) erhalten. Bei Ihrer Einreise in Australien wird bei Einscannen Ihres Reisepasses sofort Ihr Working Holiday Visum auf dem Bildschirm des Immigration Officers ersichtlich.

Wichtig zu wissen, ist dass Ihr Working Holiday Visum an Ihre Reisepassnummer geknüpft ist. Sollten Sie zwischen der Zeit der Visumserteilung und Ihrer Einreise einen neuen Pass beantragen wird Ihr Visum ungültig.

Drucken Sie sich das Antrags Formular (Download) aus und senden Sie es uns per Post oder E-Mail zu. Bitte Überweisen Sie die Visumsgebühr in Höhe von EURO 385,- zeitgleich.

Es gibt die Möglichkeit ein Zweites Working Holiday Visum zu beantragen. Wenn Sie bei Ihrem ersten Aufenthalt in der Landwirtschaft gearbeitet haben und dies mit dem „EmployerVerification Form“ nachweisen können welches ihre Arbeitgeber ausfüllen müssen während Ihres ersten Jahres. Diese Bescheinigung muß bei Ihrem Antrag für ein zweites Working Holiday Visum beigefügt werden.

Um für ein zweiter Working Holiday Visum berechtigt zu sein müssen Sie in folgenden Bereichen gearbeitet haben für 90 Tage:

Vieh- und Agrar Landwirtschaft
Fischerei und Perlenzucht
Forstwirtschaft
Pferdezucht
Minenarbeit
Bauarbeiten
Zooarbeit

Um das Zweite Working Holiday Visum zu beantragen, könne Sie das hier vorhandene Formular downloaden und uns zusammen mit Reisepasskopie und Employer Verification Form zusenden.

Das Working Holiday Visum kostet Euro 385,00 (Visumssgebühr der Australischen Regierung 510,00 AUS$ / 355,00 Euro, und die Bearbeitungsgebühr 30,00 Euro)

Zahlungsvereinbarung

Der zu zahlende Gesamtbetrag in Höhe von Euro 385,00  ist bei Abgabe des Antrags fällig.  Bitte überweisen Sie auf folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber :
Australien Shop Frankfurt

SWIFT
COBADEFFXXX

IBAN
DE41 5104 0038 05145271 00
Commerzbank Wiesbaden

OFT GESTELLTE FRAGEN

1. Brauche ich ein Rückflug Ticket?
Ja. Sie sollten entweder ein Rückflug Ticket besitzen oder genügend Mittel aufweisen können dafür (AUS$ 1000,- zusätzlich zu den erforderlichen AUS$ 5000,-). Auch sollten Sie genügend Mittel aufweisen können für die ersten Monate Ihres Aufenthaltes in Australien z.B. Girokontoauszug der nicht älter als 5 Tage bei Einreise ist

2. Muß ich einen Gesundheitstest machen lassen?
Alle Antragsteller müssen den Gesundheitskriterien entsprechen. In bestimmten Fällen   werden Gesundheitsuntersuchungen erforderlich. Dies wird die DIMIA bei Antragseingabe mitteilen.

Ein Röntgenbild wird gefordert wenn:

  • Sie als Praktikant oder Angestellte in einem Kindergarten oder Schule arbeiten wollen.
  • Sie als Praktikant oder Angestellte in einem Krankenhaus oder Pflegeheim arbeiten wollen.
  • Sie für länger als 3 Monate in den letzten 5 Jahren in einem Land waren, welches Australien für ein Tuberkulose gefährdetes Land hält.
  • Sie in einem Land wohnen welches ein hohes Tuberkulose Risiko hat.

Ein Röntgenbild und ein Gesundheitsuntersuchung werden gefordert wenn:

  • es Anzeichen dafür gibt durch Ihre Angaben, dass Sie nicht den Gesundheitsanforderungen entsprechen.
  • wenn Sie länger als 4 Wochen in einer Klassenzimmer Situation sein werden und aus     einem  Land kommen welches ein hohes Tuberkulose Risiko hat.

Ein Röntgenbild / Gesundheitsuntersuchung und ein Hepatitis B & C Test wird gefordert:

  • wenn Sie im Gesundheitswesen in Australien arbeiten wollen. Hierzu gehören Berufe wie  z.B.  Arzt, Zahnarzt, Krankenschwester, Zahnhygienikerin

Diese Untersuchungen werden ausschließlich von den „Panel doctors“ (Ärzte die von der DIMIA in jedem Land ausgewählt sind) durchgeführt. Atteste von anderen Ärzten werden von der DIMIA nicht anerkannt. Die Kosten für die Untersuchungen müssen vom Antragsteller selber getragen werden und sind nicht in der Visumsgebühr oder Bearbeitungsgebühr enthalten.
Sollte eine der drei obigen Untersuchungen erforderlich werden bei Eingabe Ihres Antrages, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit und senden Ihnen eine Liste der Panel Doctors in Ihrer Region die Sie aufsuchen können.
Sollte ein Gesundheitsattest erforderlich werden, verzögert dies die Bearbeitungszeit um 4 bis hin zu 8 Wochen je nach Aufwand. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und Antragseinreichung.

Da die DIMIA über die Visumserteilung entscheidet übernehmen wir keine Haftung für evtl. Verzögerungen seitens der DIMIA hinsichtlich Ihrer Visumserteilung.

3. Wie lange kann ich in Australien bleiben auf dem „Working Holiday Visum“.
Sie haben 12 Monate Zeit vom Tag der Visumserteilung bis hin zu Ihrem Einreisetag in Australien. Ab Datum der Einreise in Australien können Sie 12 Monate bleiben.

Sie können in ein benachbartes Land einreisen in diesem 12-monatigen Zeitraum; die Zeit die Sie jedoch außerhalb Australiens verbringen innerhalb dieser 12 Monate kann nicht eingeholt werden.
Das heißt Ihr Ausreisedatum bleibt trotzdem 12 Monate nach dem Einreisedatum.

4. Was sind die Arbeitsbedingungen bei diese Visum?
Sie können jede Art von temporärer Arbeit annehmen. Sie dürfen jedoch nur bis zu 6 Monate bei einem Arbeitgeber angestellt sein. Sollten Sie länger als 6 Monate bei demselben Arbeitgeber angestellt sein ohne Genehmigung der DIMIA könnte Ihr Visum annuliert werden und Sie des Landes verwiesen werden.

Sie dürfen auch nicht Ihr Angestelltenverhältnis verlängern durch Verträge mit Geschäftspartner Firmen oder Sub-Arrangement Verträge, oder in dem Sie verschiedene Job-Vermittlungs-Firmen benutzen.

Dies bedeutet, dass Sie nicht länger als 6 Monate im gleichen Job, am gleichen Ort, die gleiche Arbeit ausführen dürfen.

5. Kann ich auch Kurse z.B. Sprachkurse besuchen mit diesem Visum?
Ja, aber nur bis maximal 4 Monate.  Ansonsten müssten Sie ein Student Visa beantragen.

6.  Brauche ich eine Reise Krankenversicherung?
Medizinische Versorgung in Australien kann sehr teuer sein. Deshalb ist es eine der Bedingungen dieses Visums , daß Sie eine private langfristige Auslandsreisekranken-versicherung für die Dauer Ihres Aufenthaltes abschließen. Nachweis ist bei Einreise der Australian Immigration am Flughafen zu erbringen durch Kopie Ihrer Versicherungspolice.

7. Buchtip Empfehlung: 
„Australien – Reisen und Jobben“ vom Reise-Know-How Verlag zu Euro 8.90. Ein kleiner Ratgeber rund um das Working Holiday Visum.


Bestellen können Sie es auch bei „Australien Shop Frankfurt“ unter Email:
info@australien-shop-frankfurt.de

8.  Wie geht’s weiter?
Wenn Sie unseren Working Holiday Visums Service in Anspruch nehmen möchten, drucken Sie sich das pdf Formular (welches Sie links auf dieser Seite finden)aus, füllen es aus und senden es uns per Post oder eingescannt per Email zu.

Bitte vergessen Sie nicht eine Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit Passbild).
In der Regel dauert die Bearbeitung ca. eine Woche. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die DIMIA Gesundheitsatteste von Ihnen anfordert oder weitere Informationen haben möchte. In dem Fall kann die Bearbeitungszeit bis hin zu 4-6 Wochen dauern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihr Visum beantragen, noch bevor Sie Ihren Flug buchen. Für evtl. Schäden aufgrund Verzögerungen in der Bearbeitungsphase der DIMIA können wir keine Haftung übernehmen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: Tel: 069- 900 28437

Unsere Öffnungszeiten sind

Montag bis Freitag 11.00 – 13.30 und 14.30 18.00 Uhr
Samstag 11.00 – 16.00 Uhr

Wir beraten Sie gerne!

Australien-Shop-Frankfurt
Berliner Strasse 33
60311 Frankfurt am Main

Tel. +49 69 9002 8437
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Ust. ID. Nr. DE 293693662

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Montags-Freitags
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Samstags
11.00 bis 17.30 Uhr